VBS-Förderkonzeption

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Der Verband hat ein neues Konzept entwickelt, um den Segelsport in den Regionen Brandenburgs zu fördern. Mit Beschluss auf dem Landesseglertag 2020 in Blossin ist das folgende Konzept und Zuwendungsvoraussetzungen beschlossen worden.

1. Präambel

Der VBS vertritt die Interessen von ca. 6.000 organisierten Seglerinnen und Segler im Land Brandenburg. Er hat es sich zum Ziel gemacht, den organisierten Sport nachhaltig weiterzuentwickeln. Im Zuge dessen sieht er sich vielfältigen Aufgaben und Ansprüchen in einer sich wandelnden Gesellschaft gegenüber. Immer mehr Vereine stehen finanziellen Herausforderungen gegenüber und wenden sich um Unterstützung an den VBS.

2. Gegenstand der Förderung

ist die Bezuschussung von Maßnahmen in allen Segelvereinen des VBS, die der allgemeinen Aufrechterhaltung des Sportbetriebes und der gezielten Förderung sowie Entwicklung des Vereinslebens dienen. Hierunter fallen vorrangig Maßnahmen auf den Gebieten des Jugend- und Breitensports sowie der Mitgliedergewinnung in den Vereinen mit einer hohen Nachhaltigkeitswirkung.

3. Zuwendungsempfänger

sind Mitgliedsvereine des Verband Brandenburgischer Segler e. V. (VBS) unabhängig von ihrer Größe und Vereinsstruktur.

4. Zuwendungs­voraussetzungen

Die Ausgaben müssen der mittel- und langfristigen Organisation und Verbesserung des Vereinslebens und des Sportbetriebs dienen.

Die zu bezuschussenden Maßnahmen sollen eine regionale Wirkung erzielen. Der Verein beteiligt sich an den verbandsgesteuerten Maßnahmen der Sportorganisation (Landesseglertag, Bildungsangebote, Talentiaden, ...)

Der Förderungsgegenstand sollte bereits bei anderen Förderungsgebern (z.B. LSB, KSB, SSB) beantragt und abgelehnt sein.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung zu den anerkannten Gesamtausgaben als Zuschuss gewährt. Die Ausgaben sind nachzuweisen. Die Zuwendung beläuft sich auf max. 50% der Kosten und beträgt höchstens 2.000,00 €/ Maßnahme.

6. Bemessungsgrundlage

Die Zuwendung ist zweckgebunden für die beantragte Maßnahme.

Es ist nur eine Maßnahme pro Verein je Kalenderjahr förderfähig.

Die Zuwendung muss konform mit den Satzungszwecken des VBS als auch des Vereines sein.

7. Verfahren

7.1 Antrag

Der Verein stellt bis zum 30.10. d. J. einen formlosen Antrag an den VBS. Dieser Antrag ist mit einer tragfähigen und plausiblen Maßnahmenkonzeption zu versehen, die auch Zukunftsvisionen für die weitere Entwicklung des Vereines für eine Zehnjahresdekade beinhalten muss (wo sehe ich meinen Verein in zehn Jahren?).

7.2 Bewertung und Bewilligung

Die Bewertung der Antrages erfolgt bei:

  • allgemeinen Vereinsanträgen durch die Revierobleute
  • Anträge des Jugendbereiches durch die Landesstützpunktleiter
Der Vorstand des VBS bewilligt die Zuwendung.

7.3 Auszahlung

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Der Abschluss der Maßnahme ist durch einen Maßnahmenbericht sowie zahlungsbegründende Unterlagen (Rechnungen) zu belegen. Der Maßnahmenbericht unterliegt keinen Beschränkungen und darf auch veröffentlicht werden.

Stand: 06.11.2021