Finanzen & Versicherungen

Hier dreht sich alles ums Geld. Von der Einnahme von Finanzen bis zum Schutz der Werte im Verein. Auch den Vereinsmitgliedern werden Hinweise und Vorschläge zum Umgang mit dem Thema gegeben.


Finanzen im Verein

Das Thema Finanzen betrifft jeden Verein. In der Regel fehlen ausreichende Mittel um alle Vorhaben der Sportarbeit umzusetzen. Umso wichtiger ist eine solide und vor allem vorausschauende Planung der finanziellen Mittel des Vereins. Nur durch Planung und Kontrolle kann das Überleben des Vereins dauerhaft gewährleistet werden.

(externer Link) zur Vereinswelt – Finanzen

Fördermittel

Fördermittel sind eine gute finanzielle Unterstützung zum Betrieb und Unterhaltung der Sportanlagen und auch des Sportbetriebes. Fördermittel können von unterschiedlichen Rechtsträgern (Ministerien, Sportbünde, Kommunen, …) vergeben werden. Entsprechende Förderrichtlinien werden von diesen Trägern ausgeschrieben die auf deren Homepage zu finden sind.


Ehrenamtliche Tätigkeit und das Mindestlohngesetz

Von einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“ im Sinne des Gesetzes sei immer dann auszugehen, wenn sie „nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung“ sondern von dem Willen geprägt sei, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.

In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn, welcher auch Vereine und Verbände betrifft. Grundsätzlich spielt das Mindestlohngesetz (MiLoG) allerdings keine Rolle für Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen.

Von den Regelungen betroffen sind geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen bzw. Ehrenamtspauschalen, die den Freibetrag übersteigen, sowie hauptamtliche Beschäftigungen und Vertragsamateure.

Im Handbuch „Steuertipps für Vereine“  (Herausgeber – Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat) sind wertvolle Tipps im Umgang mit Spenden und anderen Themen enthalten.

(externer Link) zum Handbuch Teil 1
(externer Link) zum Handbuch Teil 2


Versicherung

Was eine Versicherung Wert ist merkt man erst, wenn ein Schaden eingetreten ist. Für Sachschäden gilt prinzipiell eine Kasko Versicherung als bester Schutz.

Versicherungsfragen auf die jeder Vereinsvorstand Antworten geben sollte:

FragenGegenstand
Welche Versicherungsarten unterscheiden wir?Personenschäden
Sachschäden
Welche Versicherungsart liegt vor?Unfall Versicherung
Haftpflicht Versicherung
Wer / was  ist versichert?Personen
Segelboote   privat / Verein
Motorboote privat / Verein
Wann ist man versichert?Nur für satzungsgemäße Zwecke
Gegenüber Dritten

  • Schäden vereinseigener Boote untereinander
  • Schäden vereinseigener Boote mit privaten aus dem eignen Verein

Fahrtenwettbewerb

  • mit oder ohne Meldeliste
  • mit oder ohne Fahrtenbuch
Wann beginnt das private „Vergnügen“?satzungsgemäße Zwecke
Interesse des Vereines
Wie sind Bauarbeiten im Verein versichert?Personenschäden
Sachschäden
Versicherung beim Auf- und Abslippen?
Versicherung gegenüber Fehlhandlungen des Vorstandes?
Was ist über den LSB versichert?

Haftpflichtversicherung: Sach- und Personenschäden – LSB Versicherung

Gemeinsam mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg hat die defendo Assekuranzmakler GmbH, beide sind Versicherungspartner des Landessportbundes Brandenburg, Schadenanzeigen für die Regulierung von Haftpflichtschäden im Sport entwickelt.

In § 823 des BGB heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Voraussetzung für eine Schadenregulierung ist, dass der Geschädigte berechtigte Ansprüche stellt. Daher gilt: Gegenüber dem Geschädigten kein Schuldanerkenntnis abgeben, da dies den Versicherungsschutz gefährden kann!

Die Haftpflichtversicherung dient dann zur Befriedigung berechtigter, aber auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Daher muss die Schadenanzeige korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Defendo weist abschließend noch einmal auf die Subsidiaritätsklausel im LSB Sportversicherungsvertrag hin. Damit der Sport-Haftpflichtvertrag für die Vereine und Verbände auch in Zukunft bezahlbar bleibt, geht anderweitiger Versicherungsschutz auf jeden Fall vor. Kennen wir den Schädiger, dann sollte dieser den verursachten Schaden auch über seine Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Bootshaftpflicht oder ähnliches begleichen. Verwehrt der Versicherer des Schädigers dann den Schutz, so kann immer noch die Sporthaftpflichtschadenanzeige herangezogen werden. Also auch bei der Regulierung von Haftpflichtschäden den FAIR-PLAY-Gedanken nicht vergessen.

Bauarbeiten:  Personenschäden

In den meisten Vereinen werden Bauarbeiten zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen in Eigenregie durchgeführt. In vielen Vereinssatzungen sind aus diesem Grund auch Plichtarbeitsstunden festgeschrieben. Diese geleisteten Pflichtarbeitsstunden sind jedoch nicht über die Verwaltungs BG versichert.

Versicherungsschutz bei Personenschäden
Broschüre der Verwaltungs BG
Auszug aus der Broschüre der Verwaltungs BG – Bauarbeiten im Verein

Sollte eine meldepflichtiger Arbeitsunfall eingetreten sein, dann bitte folgendes beachten:

(externer Link) Meldung von Arbeitsunfällen