Ansprechperson

Wilfried Heydebreck
Wilfried Heydebreck

Umwelt

Umwelt und Natur

Segelsport und Umwelt verstehen sich als Einheit. Verantwortung für den Klimaschutz sowie finanzielle Gegebenheiten haben bei vielen Sportvereinen bereits zu einem Umdenken geführt. Das ist gut so, denn Vereine und ihre Mitglieder haben eine bedeutende Vorbild- und Multiplikator Funktion, die sich durch alle Alters- und Gesellschaftsschichten zieht.

Der VBS möchte das Engagement mit Informationen fördern und unterstützen. Dabei geht es vor allem um Strategien, die zu einem sparsamen Einsatz von Ressourcen wie Energie, Wasser, Baumaterialien, Grund und Boden führen. Außerdem kommt es bei der Ausübung von Sport in der Natur zwangsläufig zu Überschneidungen mit Interessen anderer Nutzer. In solchen Fällen will der VBS helfen, sachliche und demokratische Mittel zu finden, um auf den Gesetzesgrundlagen allen Seiten gerecht zu werden.

Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Die zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind im November 1980 vom Deutschen Segler-Verband e.V. gemeinsam mit den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund (Anm. heute DOSB) und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

Natur- und Umweltschutz gehören zum Prüfungsstoff für die Sportbootführerscheine sowie zur Ausbildung der Segel- und Surflehrer, Fachübungsleiter und Trainer im Deutschen Segler-Verband e.V.

Segler und Surfer sind fair zur Natur!

Weitere Informationen aus dem Land Brandenburg unter:

Raumordnung

Bundesprogramm Blaues Band Deutschland  / Wassertourismuskonzept

Am 1. Februar 2017 hat das Bundeskabinett das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen. Nachstehend werden Inhalt, Ziel und Bedeutung des Programms und der Zusammenhang mit dem Wassertourismuskonzept (WTK) der Bundesregierung erläutert.

Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ geht auf eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode zurück. Der Begriff „Blaues Band“ ist angelehnt an das „Grüne Band“, den nationalen Biotopverbund im ehemaligen deutsch-deutschen Grenzstreifen.

Das Programm wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) für die Bundeswasserstraßen entwickelt. Die Bundesregierung will damit in die Renaturierung von Fließgewässern und Auen, insbesondere bei den sog. Nebenwasserstraßen, aber auch - soweit mit den verkehrlichen Zielen vereinbar - ins Kernnetz der Bundeswasserstraßen investieren und damit neue Akzente in Richtung Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen.

Damit soll neuen Vorgaben des europäischen Rechts und dem in den letzten Jahrzehnten veränderten Verkehrsverhalten auf den Bundeswasserstraßen (Rückgang bzw. Verlagerung der Güterschifffahrt) Rechnung getragen werden. Es soll ein bundesweites Biotopverbundsystem geschaffen werden, dass – ähnlich wie im ehemaligen deutsch-deutschen Grenzstreifen - den genetischen Austausch von Tier- und Pflanzenarten ermöglicht. Das Bundesprogramm zeigt den dazu notwendigen organisatorischen, rechtlichen und fachinhaltlichen Veränderungsbedarf auf und sieht die Koordination Ziele mit den Zielen und Erfordernissen des Hochwasserschutzes, des Wasserhaushalts, der Schifffahrt, des Wassertourismus und der Erholung vor. Daraus ergeben sich Berührungspunkte mit den Zielen des – ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten - Wassertourismuskonzepts (WTK) der Bundesregierung, das 2016 als Bericht des BMVI erschienen ist.

Es ist davon auszugehen, dass die beiden Vorhaben der Bundesregierung die Rahmenbedingungen des Wassersports auf den Bundeswasserstraßen in den nächsten Jahren beeinflussen werden, wobei die Auswirkungen regional und für die einzelnen Wassersportarten sehr unterschiedlich sein werden. 

Seitens des organisierten Wassersports und aus den Regionen waren in den letzten Monaten  Befürchtungen laut geworden, dass Teile der heute nur noch freizeitgenutzten Nebenwasserstraßen künftig nicht mehr bedarfsgerecht unterhalten, eventuell sogar entwidmet werden. Vielfach wurde die Sorge geäußert, Schleusen würden nicht mehr instand gesetzt, ein Rückbau zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit laufe letztlich darauf hinaus, dass ganze Streckenabschnitte vom Netzwerk der Bundeswasserstraßen abgekoppelt werden.

Die Wassersportspitzenverbände – darunter der Deutsche Segler-Verband - haben dies zum Anlass genommen, sich frühzeitig in diesen Prozess einzuschalten und – in Abstimmung mit weiteren betroffenen Interessengruppen – gemeinsame Anliegen an Politik und Ministerien heranzutragen.

In Reaktion darauf fand während der boot 2017 ein Workshop statt, in dem die beiden Bundesministerien (BMVI und BMUB) den Sachstand des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland, wie auch des Wassertourismuskonzepts vorgestellt und die nächsten Schritte erläutert haben.

Der Vertreter des BMVI erläuterte, dass derzeit nicht an die Entwidmung von Bundeswasserstraßen gedacht sei und bestätigte, dass man im BMVI an der Einrichtung einer eigenständigen Verwaltungseinheit für die sog. Nebenwasserstraßen arbeite, die dann mit eigens hierfür zuständigem Personal und einem gesonderten Haushaltstitel ausgestattet werden soll. Voraussetzung dafür sei, Transparenz über den derzeitigen und zu erwartenden Aufwand in diesem Verwaltungsbereich herzustellen. Ziel sei es, den Ressourcenengpass und die Prioritäten-Konkurrenz zwischen den Belangen der Güter- und Freizeitschifffahrt aufzulösen und die Belange der Sport- und Freizeitschifffahrt und des Wassertourismus künftig in dieser gesonderten Verwaltungseinheit zu fördern.

Zum Bundesprogramm Blaues Band Deutschland wurden die wesentlichen Inhalte vorgestellt, die umfassend in einer inzwischen erschienenen Broschüre der Bundesregierung dargestellt sind (Quelle siehe unten). Wesentlich für die Wassersportverbände ist die Zusage, dass die Verbände des Wassersports wie auch des Tourismus Gelegenheit erhalten, in einem zu bildenden Beirat mitzuwirken, der das Bundesprogramm begleiten wird. Die im Forum Wassersport des DOSB zusammengeschlossenen Wassersportspitzenverbände haben sich darauf verständigt, dass der Wassersport mit zwei Vertretern in diesem Beirat mitwirken wird.

Inhaltlich wurde seitens der Ministerien bestätigt, dass das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland selbst keine Stilllegung von Schleusen vorsehe. Denkbar sei jedoch, dass bei einer Schließung von Schleusen aus anderen – z.B. wirtschaftlichen - Gründen, die betreffenden Abschnitte der Bundeswasserstraßen naturnah zurückgebaut werden. Nach dem Inhalt des Wassertourismuskonzepts (WTK) der Bundesregierung kommt ein solcher Verzicht auf den Ersatz abgängiger Schleusen insbesondere auf solchen sog. Nebenwasserstraßen in Betracht, die von der Güterschifffahrt nicht mehr und von der motorisierten Freizeitschifffahrt nur noch gering befahren werden. Bei diesen von Motorfahrzeugen nur noch gering genutzten Nebenwasserstraßen bietet es sich nach Ansicht der Bundesregierung an, diese Strecken für die  nicht-motorisierte Freizeitschifffahrt zu erhalten und zu entwickeln.

Die Wassersportspitzenverbände und die betroffenen Bundesländer haben darauf hingewiesen, dass es für die Sport- und Freizeitschifffahrt und den Wassertourismus entscheidend auf den Erhalt des Netzwerks der Bundeswasserstraßen ankommt und dass gerade an den Nebenwasserstraßen durch ansässige Vereine, aber auch durch kommunale und gewerbliche Träger erheblich in Häfen, Anlegestellen, Wasserwanderrastplätze und Vereinssportanlagen investiert worden ist. Diese im Netzwerk der Bundeswasserstraßen ansässigen Träger sind auf die Infrastruktur der Wasserwege angewiesen. 

Weiteres Vorgehen

Das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland ist langfristig angelegt. Neben der zentralen Steuerung durch die beiden Bundesministerien (BMVI und BMUB) – beraten durch den genannten Beirat - wird es regionale Entwicklungskonzepte für einzelne Nebenwasserstraßen geben. An deren Erarbeitung und Erörterung in regionalen Konferenzen sollen nach ausdrücklicher Zusage der Ministerien die berührten Interessengruppen beteiligt werden.

Der Deutsche Segler-Verband wird daher die weitere Konkretisierung des Programms begleiten und bei einer erkennbar werdenden regionalen Betroffenheit die berührten Landesseglerverbände kontaktieren, um auf diese Weise sicher zu stellen, dass sowohl die örtlich als auch die überregional betroffenen  Belange des Segelsports in den Entscheidungsprozess einfließen. Ggf. wird es bei einzelnen Revieren erforderlich werden, dass regionale Vertreter in diese regionale Konferenzen entsandt werden, um dort an der Erarbeitung der revierbezogenen Entwicklungskonzepte mitzuwirken.

Weiterführende InformationenDas Bundesprogramm Blaues Band Deutschland wird auf einer gesonderten Website „blaues-band.bund.de“ vorgestellt. Dort steht auch die oben genannte Broschüre zum Download zur Verfügung. Das Wassertourismuskonzept ist auf der Website des Bundesministeriums für  Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht:  https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/wassertourismuskonzept.html.