Handbuch für Vereine

Im Land Brandenburg haben über 80% aller Vereine um die 100 Mitglieder. In den Segelvereinen müssen die ehrenamtlichen Vorstände Baulichkeiten auf dem Gelände und im und am Wasser in jeglicher Form unterhalten. Das aber nur nebenbei. Eigentlich ist die Organisation des Segelsportes und vor allem der eigentliche Sport ihre Intension.

Da viel Verantwortung auf den Schultern des Vorstandes lastet, soll mit dem Handbuch Hilfe und Unterstützung in der Arbeit gegeben werden.

Das Handbuch beruht auf fünf Säulen die, die Aufgabenfelder der Vereinsorganisation und -führung im Wesentlichen wiederspiegeln. Das Handbuch für Vereine hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Führen & Motivieren

Prüfen & Organisieren

Finanzen & Versicherungen

Segeln & Wettkämpfe

Wissen & Können

Führen & Motivieren

Der Segelsport unterscheidet sich von mitunter von anderen Sportarten. Aufgrund der Nutzung von selbstverwalteten Sportanlagen und Wasserflächen sowie dem Umgang mit z.T. schweren Sportgerät und der in Eigenregie eingesetzten Technik ist viel zu beachten. Der Vereinsvorstand muss seine Mitglieder entsprechend Führen und zu regelgerechten Verhalten motivieren.


Führen

Zur Vereinsführung sollten in den einzelnen Verantwortungsbereichen die Aufgaben bekannt sein. Funktionspläne umreißen die wesentlichen Aufgaben.

  • Organigramm

Eine wichtige Voraussetzung zur Zuordnung und Wahrnehmung von Verantwortung ist die Kenntnis des Aufgabenbereiches und der Einordnung innerhalb des Vereines.

Vorschlag eines Organigramms im Verein

  • Funktionsplan

Im Funktionsplan werden die wichtigsten Aufgaben genannt die den Verantwortungsbereich abgrenzen.

1. Vorsitzender

Stellvertreter

Schatzmeister

(…)

  • Ordnungen

Ordnungen beschreiben die Regeln die der Verein nach Innen für die Mitglieder und nach Außen für Gäste als Richtschnur für das Zusammenleben aufgestellt hat. Sie sollen helfen die Verantwortung besser zu tragen.

Gästeordnung

Hafenordnung

Unterweisungsordnung

 (…)


Motivieren

Der Verein spiegelt das Zusammenleben seiner Mitglieder wieder. Das verfolgen gemeinsamer Ziele dient u.a. der zeilgerichteten Sportarbeit und bringt die Mitglieder enger zusammen. Gemäß der Ausrichtung des Vereins sollten alle Mitglieder motiviert werden sich an der Sportarbeit aktiv zu beteiligen.

Ziele

Der Vereinsvorstand sollte zu der jährlichen Mitgliederversammlung Ziele beschreiben die im laufenden Sportjahr erreicht werden sollen. Dabei ist eine realistische, erreichbare Zielsetzung wichtig. Fünf Anfangsbuchstaben (SMART)– fünf Kriterien, die ein gutes Ziel erfüllen sollte:

S – Spezifisch                       (Specific)

Ein Ziel sollte so genau und konkret wie möglich sein. Beispiel: “Renovierung der Vereinstoiletten mit Fertigstellung bis 30.11.20XX.” statt “Renovierung des Klubhauses”.

M – Messbar                       (Measurable)

Wichtig ist hier die Nennung eines Mengengerüstes, einer Zeitangabe oder eines sonstigen messbaren Kriteriums. Ungünstige Formulierungen sind beispielsweise “möglichst niedrige Kosten”, “Erhöhung der Qualität” usw. All diesen Formulierungen fehlt ein konkretes messbares Kriterium. Beispiel: “Einhaltung des Projektbudgets von 20.000 Euro.” statt “Geringe Projektkosten”.

A – Akzeptiert                       (Accepted)

Ziele, die von den Mitgliedern als unakzeptabel angesehen werden, haben wenig Aussicht auf Erfolg. Beispiel: “Verputzung des Klubhauses mit rosafarbenem Putz und Anbringung eines Blümchenmusters.” mag vom Bauamt nicht akzeptiert werden im Gegensatz zu “Verputzung des Klunbhauses im gleichen Farbschema wie das der Nachbarschaft.”

R – Realistisch                       (Reasonable)

Dieses Kriterium hängt eng mit dem vorigen Punkt zusammen: Realistische Ziele werden leichter akzeptiert und motivieren deutlich stärker, als solche, die bereits im Vorfeld als unrealistisch angesehen werden. Beispiel: “Fertigstellung des Klubhauses bis 30.11.20XX″ statt “Fertigstellung des Hauses bis Ende des kommenden Monats.”

T – Terminierbar                  (Time Bound)

Ein einfaches Kriterium: Die Nennung einer Zeitangabe. Trifft nicht immer auf alle Ziele zu. Handelt es sich beispielsweise um ein rein finanzielles Ziel (z.B. Budget-Einhaltung) oder ein rein technisches (“Trainermotorboot”), spielt die Terminierbarkeit häufig keine Rolle. Terminziele werden häufig separat formuliert. Beispiel: “Umsetzng bis 20.11.20XX” statt “Umsetzung frühstmöglich”.

Prüfen & Organisieren

Prüfungen

Regelmäßige Prüfungen und angemessene Beurteilung von Betriebszuständen gehören zu einer verantwortungsvollen Vereinsführung. Es ist von Vorteil die Erfahrungen und das Fachwissen der Mitglieder zu nutzen.


Organisieren

Die Mitglieder des Vereins halten i. d. R. das Grundstück und die baulichen Anlagen in Ordnung. Mitunter werden fachmännische Bauarbeiten selbst ausgeführt. Das Bewegen der Boote erfolgt mit Technik unterschiedlicher Art. Um ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu haben ist das befolgen von Regeln hilfreich. Die Organisation der Voraussetzungen obliegt dem Vorstand des Vereines, der für alle Aktivitäten im und auf dem Verein Verantwortung trägt.


Unterweisung

Jeder Verein hat im Laufe seiner Existenz eine Reihe von Randbedingungen definiert und Verhaltensregeln aufgestellt, um das Zusammenleben der Mitglieder reibungslos zu organisieren und als Vorstand seine Verantwortung wahrzunehmen. Diese Informationen bringt man am besten durch entsprechende Kommunikation an den jeweiligen Personenkreis. Eine Kommunikationsform ist das Unterweisen. Unterweisen bedeutet, jemanden durch „Weisen“ wissend und könnend zu machen. Dies erfolgt normalerweise durch Führen, Lenken und Zeigen. Dabei werden die zur  Erfüllung einer Aufgabe notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt. Das Hauptgewicht liegt dabei auf der Vermittlung von Verhaltensweisen und Verantwortungsbewusstsein.

Unterweisen schütz aber nicht unbedingt vor Schaden. Viele Vereine haben in ihrer Satzung Pflichtarbeitsstunden festgeschrieben. Die in dieser Zeit abgeleisteten Stunden fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Fragen zu diesem Thema werden in diesem Handbuch unter der Überschrift Finanzen & Versicherungen behandelt (siehe: Bauarbeiten – Personenschäden).


Datenschutz

Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltendes Recht. Die DS-GVO ist ab diesem Zeitpunkt unmittelbar anwendbar und verdrängt die bis-her geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen. An einigen Stellen der Grundverordnung ist der nationale Gesetzgeber ermächtigt, die Regelungen der Verordnung zu konkretisieren und zu ergänzen (sogenannte Öffnungsklauseln).

Ein Verein, ob gemeinnützig oder nicht, darf nach § 28 Abs. 1 BDSG beim Vereinseintritt (über den Aufnahmeantrag oder die Beitrittserklärung) und während der Vereinsmitgliedschaft tatsächlich nur diese Daten von Mitgliedern erheben, die für die Durchführung der Vereinsmitgliedschaft für das Mitglied und den Verein erforderlich sind.

Im nachfolgenden werden Beispiele genannt die der DS-GVO entsprechen und dem Verein helfen können dem Rechtsanspruch Genüge zu tun.

Einwilligungserklärung der Mitglieder

Technisch- organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz

Haftungsausschluss bei Regatten

Datenschutzerklärung für Webseite / Homepage

Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten gem. DS-GVO

Verpflichtungserklärung für Verantwortliche

Finanzen & Versicherungen

Hier dreht sich alles ums Geld. Von der Einnahme von Finanzen bis zum Schutz der Werte im Verein. Auch den Vereinsmitgliedern werden Hinweise und Vorschläge zum Umgang mit dem Thema gegeben.


Finanzen im Verein

Das Thema Finanzen betrifft jeden Verein. In der Regel fehlen ausreichende Mittel um alle Vorhaben der Sportarbeit umzusetzen. Umso wichtiger ist eine solide und vor allem vorausschauende Planung der finanziellen Mittel des Vereins. Nur durch Planung und Kontrolle kann das Überleben des Vereins dauerhaft gewährleistet werden.

(externer Link) zur Vereinswelt – Finanzen

Fördermittel

Fördermittel sind eine gute finanzielle Unterstützung zum Betrieb und Unterhaltung der Sportanlagen und auch des Sportbetriebes. Fördermittel können von unterschiedlichen Rechtsträgern (Ministerien, Sportbünde, Kommunen, …) vergeben werden. Entsprechende Förderrichtlinien werden von diesen Trägern ausgeschrieben die auf deren Homepage zu finden sind.


Ehrenamtliche Tätigkeit und das Mindestlohngesetz

Von einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“ im Sinne des Gesetzes sei immer dann auszugehen, wenn sie „nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung“ sondern von dem Willen geprägt sei, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.

In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn, welcher auch Vereine und Verbände betrifft. Grundsätzlich spielt das Mindestlohngesetz (MiLoG) allerdings keine Rolle für Vereine, die ausschließlich über ehrenamtliche Mitarbeiter verfügen.

Von den Regelungen betroffen sind geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen bzw. Ehrenamtspauschalen, die den Freibetrag übersteigen, sowie hauptamtliche Beschäftigungen und Vertragsamateure.

Im Handbuch „Steuertipps für Vereine“  (Herausgeber – Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat) sind wertvolle Tipps im Umgang mit Spenden und anderen Themen enthalten.

(externer Link) zum Handbuch Teil 1
(externer Link) zum Handbuch Teil 2


Versicherung

Was eine Versicherung Wert ist merkt man erst, wenn ein Schaden eingetreten ist. Für Sachschäden gilt prinzipiell eine Kasko Versicherung als bester Schutz.

Versicherungsfragen auf die jeder Vereinsvorstand Antworten geben sollte:

Fragen Gegenstand
Welche Versicherungsarten unterscheiden wir? Personenschäden
Sachschäden
Welche Versicherungsart liegt vor? Unfall Versicherung
Haftpflicht Versicherung
Wer / was  ist versichert? Personen
Segelboote   privat / Verein
Motorboote privat / Verein
Wann ist man versichert?

Nur für satzungsgemäße Zwecke
Gegenüber Dritten

 

  • Schäden vereinseigener Boote untereinander
  • Schäden vereinseigener Boote mit privaten aus dem eignen Verein

Fahrtenwettbewerb

  • mit oder ohne Meldeliste
  • mit oder ohne Fahrtenbuch
Wann beginnt das private „Vergnügen“? satzungsgemäße Zwecke
Interesse des Vereines
Wie sind Bauarbeiten im Verein versichert? Personenschäden
Sachschäden
Versicherung beim Auf- und Abslippen?
Versicherung gegenüber Fehlhandlungen des Vorstandes?
Was ist über den LSB versichert?

Haftpflichtversicherung: Sach- und Personenschäden – LSB Versicherung

Gemeinsam mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg hat die defendo Assekuranzmakler GmbH, beide sind Versicherungspartner des Landessportbundes Brandenburg, Schadenanzeigen für die Regulierung von Haftpflichtschäden im Sport entwickelt.

In § 823 des BGB heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zu Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Voraussetzung für eine Schadenregulierung ist, dass der Geschädigte berechtigte Ansprüche stellt. Daher gilt: Gegenüber dem Geschädigten kein Schuldanerkenntnis abgeben, da dies den Versicherungsschutz gefährden kann!

Die Haftpflichtversicherung dient dann zur Befriedigung berechtigter, aber auch zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Daher muss die Schadenanzeige korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Defendo weist abschließend noch einmal auf die Subsidiaritätsklausel im LSB Sportversicherungsvertrag hin. Damit der Sport-Haftpflichtvertrag für die Vereine und Verbände auch in Zukunft bezahlbar bleibt, geht anderweitiger Versicherungsschutz auf jeden Fall vor. Kennen wir den Schädiger, dann sollte dieser den verursachten Schaden auch über seine Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Bootshaftpflicht oder ähnliches begleichen. Verwehrt der Versicherer des Schädigers dann den Schutz, so kann immer noch die Sporthaftpflichtschadenanzeige herangezogen werden. Also auch bei der Regulierung von Haftpflichtschäden den FAIR-PLAY-Gedanken nicht vergessen.

Bauarbeiten:  Personenschäden

In den meisten Vereinen werden Bauarbeiten zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen in Eigenregie durchgeführt. In vielen Vereinssatzungen sind aus diesem Grund auch Plichtarbeitsstunden festgeschrieben. Diese geleisteten Pflichtarbeitsstunden sind jedoch nicht über die Verwaltungs BG versichert.

Versicherungsschutz bei Personenschäden
Broschüre der Verwaltungs BG
Auszug aus der Broschüre der Verwaltungs BG – Bauarbeiten im Verein

Sollte eine meldepflichtiger Arbeitsunfall eingetreten sein, dann bitte folgendes beachten:

(externer Link) Meldung von Arbeitsunfällen

Segeln & Wettkämpfe

Segeln und Wettkämpfe beschreiben den Segelsport in seiner ganzen Breite. Entsprechend der unterschiedlichen Altersklassen sind die Überschriften ausgewählt. Mitunter können auch gleiche Sachverhalte sich hinter den Überschriften verbergen.


Jugendsegeln

Die Jugendarbeit im Verein steht für sich und ist wich­tiger und wertvoller Bausteine der Vereinsarbeit im VBS. Die Stärkung des Breitensports ist ein generelles Ziel des Segelsports schlechthin. Segeln und Seefahrt eignen sich hervorra­gend zur Stärkung der Sozialkompetenz der Kinder und Jugend­lichen. Kin­der und Jugendliche sollen im Verein Gemeinschaft erleben und im Rahmen außer­schulischer Jugendarbeit wert­volle Impulse bekommen und Erfahrungen sammeln. „Teamorientierung“, „Bindung an die Gruppe“, „Sich selbst Erleben und sich selbst Erfahren“ sind hier wichtige Stichworte („See­mannschaft als Lebensphilosophie“). Hierfür steht das Motto des Verbandes „Wir holen die Jugend ins Boot“.

Ziel ist das Schaffen lebendiger Jugendgruppen, die ihre Ziele primär in den eigenen Vereinen erfüllen. Bezogen auf die erwachsenen Segler bedeutet dies, dass diese lebenslang ihre Ide­ale verfol­gen und leben; durch tätiges Tun in ihren Vereinen und im Rahmen ihrer Möglich­keiten.

Wesentliches Element dieses Zieles ist die Schaffung von Rahmenbedingungen und Struktu­ren, in denen sich Kinder und Jugendliche sicher und angstfrei bewegen können (Rahmen­pläne für Training und Sportveranstaltungen; Anforderungen an Funktionalität und Sicherheit der Infrastruktur; Verhaltensregeln für Kinder/ Jugendliche, Trainer, Funktionäre, Eltern).


Jugendschutz

Die Sportvereine und in ihnen alle „Offiziellen“ (Trainer, Übungsleiter, Vorstände, auch Boots- und Stegwarte) tragen eine enorme Verantwortung, ja eine „Garantenpflicht“ gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

Sie alle sollten sich ihrer Vorbildfunktion jederzeit bewusst sein, zumal „der Fremde eher die Ausnahme“ unter den Tätern ist. Es gilt daher, verbindliche Regeln zu vereinbaren, die für alle gleichermaßen gelten.

Viele Hilfen zum Thema durch die Brandenburgische Sportjugend:

Die Brandenburgische Sportjugend (BSJ) ist für alle Sportvereine, Sportverbände sowie Kreis- und Stadtsportbünde Anlauf- und Beratungsstelle für den Kinderschutz im Sport. Ziel ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport dafür zu sensibilisieren, Anzeichen bzw. Verdachtsmomente ernst zu nehmen und für diesen „Krisenfall“ gewappnet zu sein.

Die BSJ hat ein Kinderschutzkonzept erarbeitet und eine umfassende Broschüre herausgegeben (siehe Downloads) sowie weitere Maßnahmen beschlossen, die den organisierten Sport in dieser Hinsicht stärken.

BSJ – Das Projekt, hier gibt es viele Downloads zum Thema

https://sportjugend-bb.de/kinderschutz-im-sport/

Broschüre „Kinderschutz im Sport“


Nachfolgend stehen weitere wichtige Dokumente und Informationen zur Verfügung:

Diese sollten in jedem Verein besprochen werden und entsprechend umgesetzt bzw. eingeführt werden.

Ehrenkodex (PDF)

Alle Ehrenamtliche im Sport, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen sollten das nachfolgende Prüfschema für ihren Zuständigkeitsbereich abarbeiten.

Prüfschema Ehrenamt für Vereine (PDF)
Prüfschema Ehrenamt von der DSJ (PDF)

Online-Beantragung von Führungszeugnissen:

Antrag Führungszeugnis

Rundschreiben des DOSB

Schreiben des Bundesamtes für Justiz


Regatten

Ausleihe von Booten im Verein

Juniorensegeln

Angebote

Freiwilligendienste im Sport

Freiwilliges Soziales Jahr

Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wollen wir die Bereitschaft für gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung sowie die Nachwuchsgewinnung für die wachsenden sozialen und pädagogischen Aufgaben in Verbänden und Vereinen fördern. Die Jugendlichen sollen mit dem FSJ auch einen Einblick in die Berufswelt bekommen, in dem sie erste Erfahrungen im Alltag sammeln oder sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden können.
Das FSJ kann jeder ableisten, der zu Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen 16 und 27 Jahren alt ist. Es dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate. Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen bzw. pädagogischen Bereich tätig zu sein. Besondere Schulabschlüsse oder Ausbildungen sind nicht erforderlich. Vereinserfahrungen und Vorkenntnisse über Strukturen im Sport sind erwünscht und können den Einstieg erleichtern. Sie sind aber keine notwendige Bedingung.

Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Auf Grund dieser Förderung besteht auch für die kleineren Vereine in strukturschwachen Regionen von Brandenburg die Möglichkeit der Teilnahme am Freiwilligendienst im Sport.

Personalfragebogen

FSJ Vertrag

Übungsleitervertrag

Vereinbarung zur Strukturförderung

Sepa Lastschriftsmandat 1

Sepa Lastschriftsmandat 2

Erklärung über bereits geleistete Freiwilligendienste

Hinweise und Einwilligung für Teilnehmer

Formblatt zum Antrag auf Platzvergabe

Zielformulierung

Antrag auf Nebentätigkeit

FSJ ab 16 – Zustimmung der Eltern

Bestätigung der Vereinszugehörigkeit

DOSB Ehrenkodex

VBG Meldung


Erwachsenensegeln

Regatten

Regattaausschreibung
Haftungsausschluss

Schiedsrichter und Wettfahrtleiter

Voraussetzung
Vertrag


Doping

Der Verband Brandenburgischer Segler e.V. bekämpft jede Form des Dopings im brandenburgischen Segel- und Surfsport und tritt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) für präventive und repressive Maßnahmen ein, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener leistungssteigender Mittel und/oder Methoden zu unterbinden.

Es ist unerlässlich Sportler/innen, Eltern, Trainer/innen und Betreuer/innen durch Information und Aufklärung vor den Gefahren des Dopings zu schützen. Deshalb fällt dem Thema „Doping-Prävention“ ein großer Stellenwert zu.

Umfangreiche Informationen für Athletinnen/Athleten, Trainer/innen und Vereinsvertreter finden Sie auf den Internetseiten:

  • des DSV (Anti-Doping-Beauftragter des Deutschen Segler-Verbandes)
  • der dsj (Deutsche Sport Jugend, speziell für Breitensport)
  • der NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland, speziell für Leistungssport)
  • Gemeinsam gegen Doping“ (ausführliche Broschüren, Präsentationen, Videos, E-Learning zu Doping-Präventionsmaßnahmen für die Zielgruppen Athleten, Trainer, Eltern, Lehrer, Anti-Doping-Beauftragte- und Betreuer)
  • der WADA (World Anti-Doping Agency, internationale Regelungen)
  • des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund als Dachorganisation aller deutschen Landes-Sport-Bünde)
  • des BLSV (Präsentation geeignet für vereinsinterne Referate)

Fahrtensegeln

Das Fahrtensegeln wiederspiegelt insbesondere den Segel-Breitensport im Land Brandenburg. Als Nachweis für diese Aktivitäten schreibt der VBS den Fahrtenwettbewerb aus. Er ist in der Hauptsache für alle Seglerinnen und Segler gedacht die i.d.R. keine Regattaambitionen haben. Der Wettbewerb soll darüber hinaus das sportliche und gesellschaftliche Leben in den Vereinen und Segelrevieren fördern und unterstützen. Der Fahrtenwettbewerb ist ein breitensportlicher Segelwettbewerb.

Das Fahrtensegeln im DSV wird in der Kreuzerabteilung organisiert.

(Externer Link) zur Kreuzerabteilung des DSV e. V.

Wettbewerbe des VBS

Fahrtenwettbewerb
Ausschreibung

Fotowettbewerb
Ausschreibung

Aktivster Verein
Ausschreibung

Wissen & Können

Die Bildung hier Aus- und Fortbildung im Segelsport ist die wichtigste Voraussetzung zur Formung des Menschen im Hinblick auf sein Können. Die Bildung steht für den lebensbegleitenden Entwicklungsprozess des Menschen zu der Persönlichkeit, die er sein kann, aber noch nicht ist. das heißt zu einer Persönlichkeit, die sich durch besondere geistige, physische, soziale und kulturelle Merkmale auszeichnet.

Die Aus- und Weiterbildung sowie Fortbildung der Übungsleiter, Trainerassistenten, Schiedsrichter und Wettfahrtleiter, Vereinsmanager u. v. a. m. ist ein Hauptanliegen des VBS. Je besser die Qualifikation umso größer ist das persönliche Engagement des Einzelnen.

Im Land Brandenburg haben wir als Bildungseinrichtung des LSB die Europäische Sportakademie Land Brandenburg (ESAB) die ein breites Ausbildungsspektrum bietet.

ESAB Ausbildungsangebot

Weitere Angebote:

Vorbemerkung zum Handbuch

Das Ehrenamt im Verein trägt für alle Entscheidungen die Verantwortung. Zur Erleichterung und Unterstützung der Arbeit sollte die Erfahrung und das Wissen anderer genutzt werden. Wir haben hier Themen identifiziert und Dokumente Zusammentragen welche die Arbeit im Ehrenamt erleichtern kann. In den einzelnen Säulen werden Themen behandelt die aus dem vielfältigen Aufgabenspektrum von Verwaltung, Bürokratie bis zur eigentlichen Sportarbeit reichen.

Die Vielfalt der Verantwortung der Ehrenamtlichen und die zu bewältigenden Aufgaben setzt ein Arbeiten vergleichsweise mit dem Führen eines Unternehmens voraus.

Wenn bei der Wahrnehmung von Aufgaben (Verantwortung), Herausforderungen auftreten die in diesem Handbuch nicht aufgeführt sind melden Sie uns bitte die Themen. Wir werden das Handbuch entsprechend erweitern.